Unterkünfte und Beherbergungsbetriebe können nur dann als barrierefrei
ingestuft werden, wenn diese von Rollstuhlfahrern selbständig genutzt werden
können. Dabei müssen nachfolgende Mindestanforderungen strengstens erfüllt
werden, um das Symbol „barrierefrei“ verwenden zu dürfen:
Eingangsbereiche:
> die Türbreite muss mindestens 80 cm betragen
> der Zugang muss ebenerdig sein oder über eine Stufe mit max. 3 cm oder
eine Rampe mit max. 10% Steigung erfolgen
Aufzug:
> die Türbreite muss mindestens 80 cm betragen
> die Grundfläche muss mindestens 110 cm breit und 140 cm tief sein
Zimmer:
> die Türbreite muss mindestens 80 cm betragen
> der Zugang muss ebenerdig sein oder über eine Stufe mit max. 3 cm oder
eine Rampe mit max. 10% Steigung erfolgen
> die Höhe des Bettes mindestens 48 cm
> mind. 80 cm Platz an der Bettfußseite
> mind. 120 cm an der Bettlängsseite zum Einstieg
Sanitärbereich:
> mind. 80 cm Türbreite beim WC
> 80 cm neben dem WC
> vor dem WC-Becken mind. 120 cm breit und 120 cm tief
> das Waschbecken muss rollstuhlunterfahrbar sein (Beinfreiheit von
mind. 30 cm in einer Höhe von 67 cm)
> die Dusche muss ebenerdig sein oder eine Schwelle von max. 3 cm haben
> der Duschbereich muss mind. 120 cm breit und ebenso 120 cm tief sein
> Duschhocker und Haltegriffe müssen vorhanden sein
> wenn eine Badewanne vorhanden ist, wird ein Badewannenlifter oder eine
Umsetzhilfe benötigt